Neues aus dem Ortschaftsrat - Bau-Turbo in Ettlingenweier
*Neues aus dem Ortschaftsrat -Bau-Turbo in Ettlingenweier*
Am 30.10.2025 ist §246e BauGB (Bau-Turbo) in Kraft getreten. Diese Regelung soll es Gemeinden ermöglichen, schneller Baurecht zu schaffen und auf kommunaler Ebene zügig neuen Wohnraum zu ermöglichen, indem es mit Zustimmung der Gemeinde möglich ist, von Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. In Ettlingenweier gab es eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Hauses in zweiter Reihe in der nördlichen Graf-Eberstein-Straße. Es ging um die Frage, ob die nach bisherigem Baurecht verwehrte Bebauung mit dem Bau-Turbo nun zulässig sei. Die Verwaltung hatte in ihrer auf bisherigen Standards fußenden Beschlussvorlage Zweifel angemeldet und empfohlen, der Bebauung nicht zuzustimmen. Der Ortschaftsrat Ettlingenweier hat hierüber in der Sitzung vom 26.02.2026 beraten. Die von der Verwaltung vorgebrachten Gründe waren für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar. Ebenso ging es der Mehrheit meiner Ortschaftsratskollegen, sodass wir der Beschlussvorlage nicht zugestimmt haben. Der Einschätzung des Ortschaftsrates haben sich erfreulicherweise auch der AUT sowie der Gemeinderat am 18.03. angeschlossen. Damit steht dem Bau von dringend benötigtem Wohnraum nun nichts mehr im Wege.
Yannik Lumpp
lumpp@fdp-ettlingen.de